In der Dokumentenwelt existieren Schriften, deren Aufbewahrungszeit festgeschrieben ist, da diese Dokumente eine große Bedeutung haben. Zu den sogenannten steuerrelevanten Belegen können beispielsweise Kontoauszüge, Rechnungen, Lieferscheine, Steuererklärungen oder auch Personalakten gezählt werden. Doch wie lange sollte ein solches Dokument aufbewahrt werden? Für Unternehmen und Geschäftsleute gilt hierbei oft eine andere Vorschrift als für Privatleute. Doch auch diese sollten bestimmte Unterlagen sorgfältig aufbewahren. Festgelegt werden die meisten Aufbewahrungsfristen durch das Steuer- sowie durch das Handelsrecht und betragen häufig zwischen sechs und zehn Jahren. Bei Kontoauszügen, die in Besitz von Unternehmen oder auch von Selbstständigen sind, ist eine Frist von zehn Jahren festgelegt. Das gilt auch für Bilanzen oder Aufzeichnungen der Finanzen. Bei Lohnkonten ist hingegen eine Aufbewahrungsfrist von nur sechs Jahren vorgeschrieben. Für Privatpersonen wird in diesem Rahmen zwar kein spezifischer Zeitraum festgelegt, jedoch wird von Experten eine vierjährige Frist empfohlen.
Donnerstag, 1. März 2018
Aufbewahrungsfristen für digitale Dokumente
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